Altholz
Altholz einfach zu verbrennen, ist nicht nur im wahrsten Sinn des Wortes brandgefährlich, sondern meist auch gesetzlich verboten und mit empfindlichen Geldstrafen belegt. Besser ist es, Altholz zu uns zu bringen, damit es sicher und fachgerecht entsorgt oder recycelt werden kann. Dabei ist Holz nicht gleich Holz. Schauen Sie sich dazu einfach die folgenden 4 Kategorien an, um zu wissen, zu welcher Ihr Altholz gehört.
Kategorie A I | naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde |
Kategorie A II | verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel |
Kategorie A III | Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel |
Kategorie A IV | mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. Sämtliche Konstruktionshölzer. Ausgenommen PCB-Altholz |